In enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den örtlichen Schulträgern können wir nun die akustischen Bedingungen im Klassenraum Ihres Kindes bestimmen.
Ein wesentliches Merkmal für die akustische Qualität eines Raumes ist die Nachhallzeit (T60).
Infolge einer erhöhten Nachhallzeit sinkt die Sprachverständlichkeit durch den Verlust an richtig verstandenen Konsonanten. Besonders für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler kann bei schlechten Bedingungen daher von einem deutlichen Verlust an Lehr- und Lernleistung ausgegangen werden.
In der DIN 18041:05-2004 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ wird für Unterrichtsräume eine Sollnachhallzeit von T4,5s gefordert. Dies können wir mit unserem Nachhallmessgerät bestimmen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die akustischen Bedingungen von Klassenräumen unter pädagogischen Aspekten beleuchten, um bestmögliche Bedingungen für die Lehr- und Lernleistungen anzustreben. Sollten Sie sich eine gutachterliche Überprüfung wünschen, empfehlen wir die Messung der Nachhallzeit durch ein Ingenieurbüro für Akustik vornehmen zu lassen.